FFH-Gebiet Nördlicher Kraichgau

Wir beziehen uns hier vor allem auf den Natura 2000-Managementplan für das FFH-Gebiet 6718-311 „Nördlicher Kraichgau“ und hier im Besonderen bzw. ausschließlich auf das Teilgebiet 32, die Teilfläche 2 der Malscher Aue.

Das Teilgebiet 32 liegt zentral zwischen den Orten Östringen, Mühlhausen sowie dessen Ortsteil Rettigheim und reicht jeweils bis an die Bebauungsgrenze – ist also aus allen drei Orten unmittelbar zugänglich.
Als einziges zusammenhängendes Waldgebiet aller drei Ortschaften hat es daher auch eine herausragende Funktion als Naherholungsgebiet und ist entsprechend hoch von Besuchern frequentiert.

Zusätzlich durchquert der Europäische Fernwanderweg E1 von Mühlhausen kommend das Teilgebiet 32 in nordsüdlicher Richtung.
Hier sehen wir die Notwendigkeit, die Bevölkerung und die Öffentlichkeit noch wesentlich mehr für die Schutzwürdigkeit dieses FFH-Gebiets zu sensibilisieren. Wir möchten daher anregen, dieses Teilgebiet
zum einen an allen Zugangswegen großzügig zu beschildern und zum anderen an zentralen Punkten mit entsprechenden Schautafeln ausführlich darzustellen. Für die Beschilderung der Zugangswege möchten wir eine erste Variante vorschlagen, die sich am österreichischen Vorbild orientiert.
Gerne sind wir auch bereit, uns als Verein mit ehrenamtlichem Engagement an der Vorbereitung und Umsetzung dieser Maßnahme aktiv zu beteiligen.

Als Bürgerinitiative Ortsumgehung Östringen begrüßen wir ausdrücklich den Natura 2000-Managementplan und die im Planentwurf gemachten Erhaltungsund Entwicklungsmaßnahmen.

Allerdings sehen wir im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 (Projektnummer B292-G10-BW) und dem dort favorisierten Streckenverlauf für eine bis 2025 zu planende Ortsumgehung der B 292 eine große Gefahr mit negativen Folgen für die Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen.

Bereits bei ihrer Vereinsgründung am 21. Januar 2020 positionierte sich die Bürgerinitiative Ortsumgehung Östringen eindeutig gegen die im aktuellen
Bundesverkehrswegeplan angedachte Trassenführung, die eine zu schlagende Waldschneise mit einer Länge von 3430 m und einer Breite von 30 m durch das FFH-Gebiet vorsieht. Der zum Jahresende 2019 eingetretene Status quo war konkreter Anlass zur Vereinsgründung
und ist in folgender Grafik beschrieben.

Nach unserem Dafürhalten wurden mit dem Bau der beiden Kreisverkehre an den Kreuzungen B 292/Industriestraße und Franz-Gurk-Str./ Mühlhausener Str. vorzeitig Fakten geschaffen, die folgendes Szenario bei den weiteren Planungen der Ortsumgehung begünstigen und befürchten lassen.

• Man wird an dem im Bundesverkehrswegeplan angemeldeten Streckenverlauf weitestgehend festhalten wollen.
• Hauptargument wird sein, dass nun bereits zwei der vier erforderlichen Knotenpunkte vorhanden sind.
• Man wird vermutlich den Bauanfang ca. 200m nach Osten bis an die Östringer Gemarkungsgrenze verlegen und den bisher auf Höhe der Kläranlage vorgesehenen ersten Knotenpunkt durch den Kreisverkehr an der Industriestraße ersetzen.
• Der Kreisverkehr an der Franz-Gurk-Str. wird vermutlich zum Knotenpunkt mit der Kreisstraße K 3520 umfunktioniert.

Ein solcher Streckenverlauf für eine Ortsumgehung kann nicht im Sinne aller Östringer Bürgerinnen und Bürger sein.

Er berücksichtigt in keinster Weise die Belange von Natur- und Umweltschutz. Die Wirkzone für indirekte Beeinträchtigungen ist in der umwelt- und naturschutzfachlichen
Beurteilung von Verkehrsinfrastrukturvorhaben im Rahmen des BVWP wie folgt dargestellt (schwarze Linie).

Was im BVWP beschönigend als „indirekte Beeinträchtigungen“ bezeichnet wird, wären für das NATURA 2000-Gebiet tatsächlich „massive und direkte Schädigungen“. Davon wäre das gesamte Ökosystem betroffen. Im NATURA 2000 Managementplan „Nördlicher Kraichgau“ heißt es auf Seite 42:
„Schwerpunkt des Vorkommens des Lebensraumtyps Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder [9160] sind die Wälder zwischen Bad Schönborn und Östringen.“

Damit ist das Östringer Teilgebiet 32 beschrieben.

Eine Schneise mit einer Länge von 3430 m und einer Breite von 30 m für eine Bundesstraße mit einem Verkehrsaufkommen von ca. 15.000 Fahrzeugen täglich hätte hier eine verheerende, weil zerstörerische Wirkung.

Alle im NATURA 2000 Managementplan vorgesehenen Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen würden dadurch konterkariert – ebenso der allgemeine Wunsch nach einer Entlastung vom Durchgangsverkehr für die Östringer Bevölkerung.

Die Belastungen durch Verkehr, Lärm und Feinstaub würden mit dieser Trassenführung lediglich auf einen anderen und noch weit größeren Teil der Bevölkerung verlagert – sie würden sogar zunehmen, weil der Schwerlastverkehr Östringen zukünftig mit dreifacher Geschwindigkeit am unmittelbaren Ortsrand umfahren könnte und jede neue Straße erwiesenermaßen zusätzlichen Verkehr generiert.

Die gesamte Bevölkerung Östringens würde weitestgehend vom nördlichen FFH-, Naherholungs- u. Freizeitsportgebiet Krummbach Wald abgeschnitten. Daher befürwortet und unterstützt die Bürgerinitiative Ortsumgehung Östringen den aktuell ausliegenden Planentwurf zum Natura 2000-Managementplan für das FFH-Gebiet 6718-311 „Nördlicher Kraichgau“ voll umfänglich und mit allen Kräften.

Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Außengrenze des FFH-Gebiets bereits durch das FFH-Verordnungsverfahren und die am 01.01.2019 in Kraft getretene FFH-Verordnung rechtlich gesichert ist.

Wir bitten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referat 56 für Naturschutz und Landschaftspflege, sich bei den anstehenden Beteiligungsverfahren im Rahmen der weiteren Umsetzung des BVWP verstärkt und besonders tatkräftig für die unversehrte Erhaltung des Teilgebiets 32 einzusetzen, denn es ist mit einer Fläche von 585,73 ha
nach dem Sinsheimer Wald das zweitgrößte zusammenhängende Waldgebiet des gesamten NATURA 2000 Schutzraums Nördlicher Kraichgau.

Die Bürgerinitiative Ortsumgehung Östringen wird Sie dabei im Rahmen ihrer Möglichkeiten und mit allen Kräften unterstützen. Wir befürworten und engagieren uns für eine Ortsumgehung, die ausdrücklich kein Schutzgebiet beeinträchtigt.